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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14614
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04 (https://dejure.org/2004,14614)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.11.2004 - L 5 BL 2/04 (https://dejure.org/2004,14614)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. November 2004 - L 5 BL 2/04 (https://dejure.org/2004,14614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Landesblindengeld - Entscheidung des Versorgungsamtes zur Feststellung des Merkzeichens "BL" - Anwendungshinweise des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe an die herangezogenen Gebietskörperschaften - Bindungswirkung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 LBlindgG,NI; § 7 Abs. 1 S. 1 LBG; § 9 LBG
    Anspruch auf Landesblindengeld; Bindungswirkung der Entscheidungen des Versorgungsamts über die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs; Nachweis der Blindheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Landesblindengeld - Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Landesblindengeld; Bindungswirkung der Entscheidungen des Versorgungsamts über die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs; Nachweis der Blindheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 9/94

    Pflegezulage - Hilflosigkeit - Selbstbindung der Versorgungsverwaltung durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04
    Im Urteil vom 8. März 1995 (Az: 9 RV 9/94) hat der 9. Senat des BSG ausgeführt: "Die Entscheidungen des Versorgungsamts über die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs sind Statusentscheidungen.

    Mit dieser Entscheidung folgt der Senat der bereits zitierten Entscheidung des BSG vom 8. März 1995, Az: 9 RV 9/94 zur Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden der Versorgungsverwaltung, so dass der Revisionsgrund des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04
    Dieses "Entscheidungsmonopol" der Versorgungsbehörde habe zur Folge, dass deren auf § 69 Abs. 1 und 4 SGB IX beruhende Statusentscheidungen für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden verbindlich seien und hierzu auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 7. Mai 1986, Az: 9a RVS 54/85 und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Urteil vom 17. Dezember 1982, Az: 7 C 11/81 verwiesen.
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVs 54/85

    Vergünstigungswesen - Anerkennung weiterer gesundheitlicher Merkmale -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04
    Dieses "Entscheidungsmonopol" der Versorgungsbehörde habe zur Folge, dass deren auf § 69 Abs. 1 und 4 SGB IX beruhende Statusentscheidungen für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden verbindlich seien und hierzu auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 7. Mai 1986, Az: 9a RVS 54/85 und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Urteil vom 17. Dezember 1982, Az: 7 C 11/81 verwiesen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.07.1989 - 4 L 83/89

    Landesblindengeld - Bindungswirkung der Feststellung des Versorgungsamtes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04
    Zur Frage der Bindungswirkung der Feststellungsbescheide der Versorgungsämter gegenüber den Landesblindengeldbehörden gibt es bereits eine umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung: Schon der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat mit den Entscheidungen vom 24. Mai 1989 (Az: 4 L 92/89) und vom 26. Juli 1989 (Az: 4 L 83/89) die Bindungswirkung des Versorgungsamtsbescheides, mit dem das Merkzeichen "BL" entweder festgestellt oder die Feststellung abgelehnt wurde, bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Dies ist einerseits das Pflegegeld nach § 64 SGB XII, welches sich für Schwerstpflegebedürftige - wie den Kläger - auf 665, 00 Euro beläuft (vgl. § 64 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung seit 1. Januar 2002) und darüber hinaus, da die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "Bl" festgestellt sind (vgl. zur Bindung an die Statusentscheidungen der Versorgungsämter auch im Bereich der Blindenhilfe BVerwGE 90, 65 ff.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. November 2004 - L 5 BL 2/04 - ), die Bundesblindenhilfe (293,00 Euro; vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) sowie ferner die Landesblindenhilfe (204,52 Euro ; vgl. § 2 Abs. 1 LBlindG in der Fassung des Art. 4 des Ersten Gemeindehaushaltsstrukturgesetzes vom 16. Dezember 1996 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2014 - L 5 SB 142/12
    Es ist nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass er vor Erlass des Rücknahmebescheides (Waschull in Diering/Timme/Waschull, SGB X, Lehr- und Praxiskommentar, § 45 Rdnr 49; Kass. Komm. / Steinwedel, SGB X, § 45 Rdnr 48) im Hinblick auf das ihm bei Zuerkennung des Merkzeichens "BL" zustehende Landesblindengeld (zur Bindungswirkung des Feststellungsbescheides des Beklagten gegenüber der zuständigen Landesblindengeldbehörde vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 2004, L 5 BL 2/04, Nds. Rechtspflege 2006, S.102, JURIS) eine im Rahmen des Vertrauensschutzes zu berücksichtigende Vermögensdisposition getroffen hätte.
  • VG Stuttgart, 26.11.2009 - 12 K 1614/09

    Rücknahme der Bewilligung von Landesblindenhilfe und Rückforderung bereits

    Bei dieser Bewertung ist der Beklagte für den Zeitraum ab 8.12.2006 ohnehin an den Bescheid des Versorgungsamtes vom 14.7.2007 gebunden, wonach das Merkzeichen "Bl" am 8.12.2006 nicht hätte erteilt werden dürfen (zur Bindungswirkung solcher Bescheide für die Entscheidungen über die Bewilligung von Landesblindenhilfe oder deren Beendigung vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.11.2004 - L 5 BL 2/04 - ).
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